Menü

Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit sich umfangreich über das kommunalpolitische Geschehen in Vilshofen an der Donau zu informieren.

Seit Juli 2018 hat die Stadt Vilshofen an der Donau ein Ratsinformationssystem [>> im Einsatz.

Hier erhalten Sie alle Informationen zu den einzelnen Stadtratsmitgliedern und zu den entsprechenden Fraktionen. Das System bietet Ihnen die Möglichkeit die öffentlichen Tagesordnungen der jweiligen Sitzungen einzusehen sowie die öffentlichen Beschlussprotokolle der Sitzungen des Stadtrates.

Als Stadtratsmitglied können Sie sich in dem System einloggen.

Ratsinformationssystem

Stadtrat 2020-2026

Wahlarchiv

Modul Wahlarchiv

Stadtrecht

Modul Stadtrecht

Auszug aus der Gemeindeordnung

Art. 29  Hauptorgane

Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet.

 

Art. 30  Rechtsstellung, Aufgaben des Gemeinderats

(1) 1Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger. 2Er führt in Städten die Bezeichnung Stadtrat, in Märkten die Bezeichnung Marktgemeinderat.

(2) Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen des Art. 29 über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse bestellt sind.

(3) Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.

 

Art. 31  Zusammensetzung des Gemeinderats

(1) Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern.

(2) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden in ehrenamtlicher Eigenschaft gewählt. 2Ihre Zahl, einschließlich weiterer Bürgermeister, beträgt in Gemeinden

mit                                                      bis zu 1 000 Einwohnern 8,  
mit mehr als 1 000                                           bis zu 2 000 Einwohnern 12,  
mit mehr als 2 000                                           bis zu 3 000 Einwohnern 14,  
mit mehr als 3 000                                           bis zu 5 000 Einwohnern 16,  
mit mehr als 5 000                                           bis zu 10 000 Einwohnern 20,  
mit mehr als 10 000                                           bis zu 20 000 Einwohnern 24,  
mit mehr als 20 000                                           bis zu 30 000 Einwohnern 30,  
mit mehr als 30 000                                           bis zu 50 000 Einwohnern 40,  
mit mehr als 50 000                                           bis zu 100 000 Einwohnern 44,  
mit mehr als 100 000                                           bis zu 200 000 Einwohnern 50,  
mit mehr als 200 000                                           bis zu 500 000 Einwohnern 60.  

3Die Zahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder einschließlich weiterer Bürgermeister beträgt in der Stadt Nürnberg 70 und in der Landeshauptstadt München 80. 4Sinkt die Einwohnerzahl in einer Gemeinde unter eine der in Satz 2 genannten Einwohnergrenzen, so ist die Zahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erst in der übernächsten Wahlzeit auf die gesetzlich vorgeschriebene Wahl zu verringern.

Kontakt

Stadt Vilshofen an der Donau
Stadtplatz 27
94474 Vilshofen an der Donau
Tel. +49 (0)8541 208-0
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zum Seitenanfang