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Bei Strafverfahren an den Amts- und Landgerichten gibt es nicht nur berufsmäßige Richter, sondern auch ehrenamtliche Schöffen, für die sich alle 5 Jahre Interessierte in der Stadtverwaltung melden können.

Die Stadt Vilshofen wurde aufgefordert, für die Vorschlagsliste der Wahlperiode 2024 bis 2028 mindestens 14 als Schöffen geeignete für die Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern, sowie 7 als Jugendschöffen geeignete Personen für das Jugendschöffengericht und die Jugendkammer am Landgericht zu melden.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet wohnen und zum Beginn der Amtsperiode am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

 

Das Ehrenamt eines Schöffen verlangt eine hohe Unparteilichkeit, gesundheitliche Eignung, geistige Beweglichkeit und eine große Erfahrung im Umgang mit Menschen.

Die Entscheidung, wer in die Vorschlagsliste aufgenommen wird, trifft der Stadtrat, für die Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss des Landkreises.

 

Für die Bewerbung um das Schöffenamt sind einheitliche Bewerbungsbögen vorgeschrieben. 

 

Diese können im Rathaus,

2. Stock, Zi.Nr. A 2.1,

Tel.Nr. 08541/208-105

abgeholt/angefordert und auch wieder abgegeben werden.

 

Alternativ stehen die Formulare im Folgenden auch zum Download bereit:

 

Bewerbungsformular Schöffe

Bewerbungsformular Jugendschöffe

 

Die Bewerbungen für die Wahl der Jugendschöffen bitten wir bis 10. Februar 2023, die Bewerbungen für die Schöffen in Erwachsenenstrafsachen bitten wir bis 2. März 2023 einzureichen.

Kontakt

Stadt Vilshofen an der Donau
Stadtplatz 27
94474 Vilshofen an der Donau
Tel. +49 (0)8541 208-0
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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