PASSWESEN
PERSONALAUSWEIS/REISEPASS
Für die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers zwingend erforderlich. Die Anträge werden vom Bürgerbüro ausgefüllt.
Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können ohne Erziehungsberechtigte einen Personalausweis beantragen. In anderen Fällen ist eine Zustimmungserklärung erforderlich.
Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr ohne Zustimmung beantragt werden.
Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr hat ein Personalausweis/Reisepass eine Gültigkeit von sechs Jahren. Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.
NAMENSÄNDERUNG
Eine Namensänderung (z. B. durch Eheschließung) führt zur Ungültigkeit eines Personalausweises/Reisepasses. Ein Personalausweis oder Reisepass ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.
WARTEZEIT
Der Personalausweis/Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Es ist eine Wartezeit von zwei bis drei Wochen einzuplanen.
In Eilfällen kann ein Expresspass beantragt werden, der innerhalb von 48 Stunden (an Arbeitstagen ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern eine Bestellung bis 12.00 Uhr eingeht. Ebenso kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
NOTWENDIGE UNTERLAGEN
- biometrisches Lichtbild (aktuell Größe 35 x 45 mm)
- bisheriger Personalausweis/Reisepass
- ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde (bei Erstausstellung in Vilshofen an der Donau)
- ggf. Namensänderung
- ggf. Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
- ggf. Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit (bei Einbürgerung)
GEBÜHR
vor Vollendung des 24. Lebensjahrs | ||
Personalausweis | 28,80 € | 22,80 € |
Reisepass | 59,00 € | 37,50 € |
Expresspass | 91,00 € | 69,50 € |
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
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KINDERREISEPASS
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei der Antragstellung reicht allderdings die Vorsprache eines Sorgeberechtigten. Die schriftliche Zustimmungserklärung des weiteren Sorgeberechtigten bringen Sie einfach mit. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung eine Unterschrift leisten. Bitte nehmen Sie deshalb Ihr Kind zur Beantragung des Kinderreisepasses mit.
Kinderreisepässe sind sechs Jahre gültig und können bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der Kinderreisepass kann jederzeit mit einem neuen Lichtbild aktualisiert werden.
NOTWENDIGE UNTERLAGEN
- biometrisches Lichtbild (aktuell Größe 35 x 45 mm)
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
- ggf. Geburtsurkunde
GEBÜHR
Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 €.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses beträgt 6,00 €.
Impressum