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Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag, 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung.

In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. In der Broschüre des Eisenbahn-Bundesamtes erhalten Interessierte ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und dem Ablauf der Runde 4 der Lärmaktionsplanung. Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren Auswertung werden anschaulich erläutert.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.