
Laut der heutigen Mitteilung des Landratsamtes Passau sind die Voraussetzungen für die Öffnungen der Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Passau erfüllt.
In Absprache mit dem Schulamt hat Landrat Raimund Kneidinger entschieden, dass der Unterrichtsbetrieb in Präsenz bzw. im Wechsel entsprechend der Vorgaben für die vorgesehenen Klassen voraussichtlich ab Freitag, 26. Februar 2021 wieder aufgenommen wird.
Diese Regelung gilt
- an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen
- an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf
- an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und
- in den Abschlussklassen der übrigen Schulen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV
Außerdem gehen die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Passau voraussichtlich ab Freitag, 26. Februar 2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb über.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) empfiehlt den Eltern im Interesse des Infektionsschutzes jedoch auch weiterhin, möglichst vom Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen abzusehen, wenn sie die Betreuung und Bildung ihrer Kinder auch auf andere Weise sicherstellen können. Die Eltern leisten damit einen wertvollen Beitrag dazu, Kontakte auch im Bereich der Kindertagesbetreuung auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Wenn ein Kind im März (wie auch im Januar und Februar) weniger als sechs Tage betreut wurde, dann erhebt die Stadt Vilshofen keine Elterngeldbeiträge. Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen im März werden die Elterngeldbeiträge anteilig (tatsächliche Not-Betreuungstage im Verhältnis zu den regulären Betriebstagen) erhoben. Die Erhebung dieser anteiligen Elterngeldbeiträge wird durchgeführt, wenn die Beiträge wieder regulär abgebucht werden können.
Über mögliche Änderungen im weiteren Verlauf informieren wir Sie schnellstmöglich. (Stand: 24.02.2021)
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