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HERZLICH WILLKOMMEN IN VILSHOFEN AN DER DONAU

Die Stadt Vilshofen an der Donau liegt am Rande des südlichen Bayerischen Waldes, dort wo Vils und Wolfach in die Donau münden. Die Altstadt erhebt sich eng gebaut, unmittelbar ans Wasser gerückt, auf einer spitzen Landzunge zwischen Donau und Vils und zeigt sich vom Gegenufer dem Besucher wie eine auf dem Strom schwimmende Insel. Darüber thront der imposante doppeltürmige Klosterbau der Benediktinerabtei Schweiklberg.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtliche Bekanntmachungen und öffentliche Ausschreibungen der Stadt Vilshofen.

Stand: 27.04.2020

Corona-Hilfe für bedürftige SeniorInnen und Einkaufsdienste für ältere Mitbürger

LichtBlick Seniorenhilfe e.V. bietet während der derzeitigen Corona-Pandemie spezielle finanzielle Hilfeleistungen für bedürftige Seniorinnen und Senioren an, aber auch eine finanzielle Unterstützung für privat initiierte Einkaufs- und Besorgungsdienste in Form von Nachbarschaftshilfen oder für Nachbarschaftshilfevereine für ältere Menschen.

Nähere Informationen wie auch die Antragsformulare finden Sie unter: https://seniorenhilfe-lichtblick.de


Stand: 24.04.2020

Ausweitung der Notbetreuung der Kindertagesstätten ab 27. April

Die bayerische Staatsregierung hat für kommenden Montag, den 27. April eine Ausweitung der Notbetreuung der Kindertagesstätten beschlossen.

Lt. Mitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gilt ab 27. April Folgendes:

Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

Alleinerziehend im Sinne der Allgemeinverfügung ist ein Elternteil, wenn das Kind mit ihm oder ihr in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Dabei kommt es darauf an, wo das Kind bzw. die volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Als alleinerziehend im Sinne der Allgemeinverfügung gilt man auch, wenn der andere Elternteil aus gesundheitlichen Gründen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt.

Ein Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur

Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, so genügt es ab dem 27. April 2020, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder Abschlussschüler im Bereich der kritischen Infrastruktur ist.

Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Sozial finden Sie insbesondere aktuelle Informationen zu der Frage, welche Branchen zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur gehören:

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

Dass Baumärkte, Gartencenter, Buchhandlungen Friseure etc. nun oder in näherer Zukunft wieder öffnen dürfen, bedeutet ausdrücklich nicht, dass es sich hierbei um kritische Infrastruktur im Rahmen der Notbetreuung handelt.

 

Keine andere Betreuungsperson im Haushalt

Voraussetzung der Notbetreuung ist künftig, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann. Wenn also bspw. der Partner nicht erwerbstätig ist und zuhause die Kinderbetreuung übernehmen kann, kann das Kind nicht aufgenommen werden. Auch volljährige Geschwister können die Betreuung übernehmen, wenn sie zur Verfügung stehen.

Eine vorherige telefonische Anmeldung zur Notbetreuung im jeweiligen Kindergarten oder im Rathaus (Tel.Nr. 08541/208-111) ist erforderlich. Bei Fragen können Sie sich ebenfalls gerne an Ihren Kindergarten oder an das Rathaus wenden.


Stand: 09.04.2020

Hilfe bei häuslicher Gewalt, regionale Anlauf- und Beratungsstellen

Durch die gestiegene Nähe im häuslichen Bereich können sich Konflikte zwischen Partnern und Partnerinnen verstärken. Trotz der geltenden Ausgangsbeschränkung können Gewaltbetroffene und ihre Kinder selbstverständlich die eigene Wohnung verlassen, um Hilfsangebote aufzusuchen. Der Regionalflyer „Frei leben! Ohne Gewalt. NEIN zu häuslicher Gewalt in der Region Passau“ bietet die wichtigsten Anlaufstellen für den Notfall. Das bundesweite Hilfetelefon ist rund um die Uhr unter der: 08000116016 zu erreichen. Die Flyer sind auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Arabisch, Dari und Persisch bei der Gleichstellungsbeauftragten Melanie Wagner erhältlich.

Zum Regionalflyer >>]


Stand: 02.04.2020

Aktuelle Informationen zu unseren Kindertagesstätten

Die Stadt Vilshofen an der Donau als Träger der städtischen Kindergärten St. Raphael, St. Martin und Arche Noah in Vilshofen, St. Nikolaus in Sandbach und St. Benedikt in Alkofen sieht aufgrund der aktuellen Situation und der damit einhergehenden Schließung der Kindertagesstätten von einer Abbuchung der Elternbeiträge (inkl. Spielgeld, Getränkegeld und Mittagessen) ab.
Von Seiten der Verwaltung wird ein Erlass der Beiträge für die Zeiten angestrebt, in denen eine Betreuung der Kinder aufgrund des geltenden Betretungsverbots nicht möglich war. Die für die Betreuung der Kinder (mit Ausnahme des Kindergarten St. Martin) bis Mitte März angefallenen Beiträge werden nach einer Wiedereröffnung der Einrichtungen mit dem darauffolgenden Beitrag verrechnet.
Wir weisen darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über einen Erlass der Beiträge gemäß der Geschäftsordnung der Stadt Vilshofen an der Donau vom Stadtrat in seiner nächsten Sitzung getroffen werden muss.


Malteser bieten Mahlzeiten-Patenschaften an - Ein kostenloses Essen am Tag frei Haus

Ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen sind von der derzeitigen Situation besonders betroffen: Sie gehören zur sogenannten Risikogruppe im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und müssen deshalb nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Da werden auch alltägliche Dinge, wie etwa das Einkaufen, zum Problem. Weitere Sorgen bereitet vielen, dass auch die Tafeln schließen mussten.

Ganz einfach lässt sich diese Sorge mit Essen auf Rädern lösen, das bei den Maltesern Menüservice heißt. Doch, was, wenn die Einkünfte nicht ausreichen für dieses eine warme Essen am Tag? Auch dafür haben die Malteser eine Lösung: Die Mahlzeiten-Patenschaften.

Spender, die sogenannten Paten, ermöglichen es, dass ältere, kranke und beeinträchtigte Mitmenschen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss von gesunden, kostenlosen Mittagessen kommen. Die stellvertretende Leiterin der Sozialen Dienste bei den Maltesern, Manuela Seibold, erklärt: „Wir konnten in der Vergangenheit viele Spenden sammeln und haben deshalb die finanziellen Kapazitäten, noch mehr Bedürftige im Rahmen der Mahlzeiten-Patenschaften kostenlos zu beliefern. Sie müssen sich nur bei uns melden.“

Die Menüs sorgen nicht nur für eine ausgewogenere Ernährung, sie steigern auch die Lebensqualität, gerade in diesen für den Personenkreis besonders schweren Zeiten. Die Malteser beachten bei den Lieferungen selbstverständlich alle Hygienemaßnahmen und achten auch auf genügend Sicherheitsabstand. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an die Paten. 

Für den Menüservice hat Manuela Seibold den Slogan „Wir bleiben für euch da! Bleibt ihr für uns daheim!“, der zurzeit vor allem im Internet allgegenwärtig ist, sehr passend umformuliert: „Wir kommen zu dir nach Hause! Ich bleib für euch daheim!

Die Kriterien für eine Mahlzeitenpatenschaft:
Über 75 Jahre alt oder aufgrund von Krankheit oder einer anderen Einschränkung nicht in der Lage, selbst zu kochen und eine dieser Voraussetzungen erfüllt wird:
* Beziehen von Grundsicherung ODER
* Nach Abzug der Miete verbleiben weniger als 450 € pro Monat zum Leben ODER
* Berechtigungsschein der Tafel ODER
* Sozialcard

Wer sich über die Mahlzeiten-Patenschaften informieren möchte, kann sich bei den Maltesern unter Telefon 0851/95666-14 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden. Natürlich sind auch weitere Paten, die spenden möchten, willkommen. Der Menüservice wird im Bereich der ganzen Diözese Passau angeboten.


Stand: 26.03.2020

Näh- und Pflegeanleitung für Behelf-Mund-Nasen-Schutz (BMNS)

Nach neuesten medizinischen Erkenntnissen mindert jede Art von Mundschutz die Verbreitung des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion. Die Stadt Essen hat auf ihrer Homepage eine Anleitung für Privatpersonen zum selber nähen eines Behelf-Mund-Nasen-Schutzes (BMNS) online gestellt. 

Zur Nähanleitung >>]


5 Empfehlungen für pflegende Angehörige

Aktuell sind viele pflegende Angehörige bei der häuslichen Versorgung verunsichert. Neben den allgemeinen Verhaltensempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sollten pflegende Angehörige derzeit besonders hohe Schutzvorkehrungen treffen. Folgende Maßnahmen helfen bei einer häuslichen Pflege während der Corona-Pandemie:

 Empfehlung für pflegende Angehörige >>]


Stand: 25.03.2020

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml ruft Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, zur Unterstützung im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie auf. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier


Stand: 24.03.2020

Auch der ZAW Donau-Wald ist von der aktuellen Corona-Lage betroffen. Um die Entsorgungssicherheit trotz der aktuellen Ausgangsbeschränkungen zu gewährleisten, sind ab Dienstag (24.3.) 38 Recyclinghöfe, Deponien und Grüngutanlagen mit eingeschränktem Betrieb geöffnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Hompage der ZAW Donau-Wald.


Stand: 23.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum aktuellen Sachstand bei den Corona-Infektionen möchten wir Sie wie folgt informieren:

Laut heutiger Auskunft des Gesundheitsamtes Passau gibt es im Landkreis Passau derzeit 37 nachgewiesene Corona-Infektionen. Zu den konkreten Zahlen in der Stadt Vilshofen an der Donau werden seitens des Gesundheitsamtes keine Auskünfte gegeben. Dies geschehe schon aus Datenschutzgründen. Zudem sei die Entwicklung für solche Auskünfte zu dynamisch.
Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes ist in Vilshofen im Vergleich zum Rest des Landkreises „kein besonderes Infektionsgeschehen“ feststellbar.

Die im Bereich des Kinderhauses St. Martin bei den Kindergartenkindern sowie beim Personal sicherheitshalber nach Ablauf der Inkubationszeit durchgeführten zweiten Tests konnten auf Grund „technischer Probleme beim beauftragten Labor“ nicht ausgewertet werden.
Vom Landratsamt Passau wurde hierzu folgende Mitteilung abgegeben:
„Nachdem aufgrund einer Labor-Panne die am Montag letzter Woche genommenen Zweit-Proben bei rund 120 Vilshofener Kindergarten-Kindern nicht mehr verwertbar sind, hat das Gesundheitsamt eine Lösung vorgeschlagen: Das Kindergartenpersonal wird nochmals die Eltern nach Symptomen bei den Kindern befragen und das Ergebnis an das Gesundheitsamt weiterleiten. Dieses System hat sich bereit in der zurückliegenden Quarantänezeit der Kinder bestens bewährt. Sollten Corona-typische Symptome vorliegen, erfolgt ein Abstrich, bei symptomlosen Kindern gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts nicht. Dies gilt vor allem auch deswegen, weil die 14-tägige Quarantäne der Kinder nach dem Erst-Test ohnehin schon am Mittwoche letzter Woche abgelaufen ist. Für das Gesundheitsamt ist jetzt nicht vorrangig, wie es zur Panne im beauftragten Labor kommen konnte, sondern es geht um eine schnelle Lösung für die betroffenen Eltern und ihre Kinder. In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis auf die derzeit geltenden Vorschriften zu Corona-Tests: Abstriche werden nur genommen, wenn Corona-typische Symptome (Husten, Schnupfen, Kratzen im Hals, Fieber, evtl. auch Durchfall) vorliegen. Ohne Symptome kann kein Test erfolgen.“

Bei zwei Mitarbeiterinnen sind während der Inkubationszeit Erkältungssymptome aufgetaucht. Hier wird ein zweiter Test durchgeführt. Die beiden Mitarbeiterinnen bleiben vorerst in Quarantäne.

Der Betrieb einer Notgruppe kann im Kindergarten St. Martin ab 24.03.2020 wieder aufgenommen werden. Zu den Voraussetzungen für den Besuch der Notbetreuung verweisen wir auf die entsprechende Bekanntmachung. Für Rückfragen steht das Kinderhaus (08541/9696890) und das Rathaus (Tel. 08541/208-111) betroffenen Eltern telefonisch zur Verfügung.

Informieren möchten wir Sie auch darüber, dass wir zur Sicherstellung des dauerhaften Betriebes im Rathaus unsere Belegschaft in zwei Schichten aufgeteilt haben, die im wöchentlichen Wechsel im Rathaus bzw. in Heimarbeit tätig sind. Direkt telefonisch für Sie erreichbar sind die Mitarbeiter, die im Rathaus eingesetzt sind. Diese könne ggf. ihre in Heimarbeit beschäftigten Kollegen kontaktieren.

Wir werden weiterhin versuchen, Sie auf diesem Wege aktuell zu informieren. Wir bitten Sie auch um Verständnis darum, dass wir nur die Informationen weitergeben können, die uns selbst vorliegen.


Stand: 22.03.2020

UPDATE ZUR NOTBETREUUNG FÜR KINDER 

Von Seiten der Staatsregierung wurden die Regelungen für die Notbetreuung von Kindern in Kindergärten und Schulen mit folgenden Informationen ausgeweitet. Wir bitten um Beachtung.

Aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung

Grundsätzlich gilt von Montag, den 16. März 2020, bis Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Ein Betretungsverbot für Beschäftigte gibt es nicht.
Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn

• ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder

• beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind.

Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 ausgeweitet: In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem der abschließend genannten Bereiche der kritischen Infrastruktur tätig ist.
Die Gesundheitsversorgung umfasst auch den Rettungsdienst. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).

Zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der sonstigen Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf), des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen), der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. In diesen Bereichen wird weiterhin auf beide Erziehungsberechtigte des Kindes abgestellt, im Fall von Alleinerziehenden auf den oder die Alleinerziehende.

Voraussetzung der Notbetreuung ist weiter, dass das Kind
• keine Krankheitssymptome aufweist,
• nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, und
• sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet beim Robert-Koch-Institut) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sich keine Krankheitssymptome zeigen.

Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es sind also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte stellt eine entsprechende Notbetreuung sicher.


Stand: 16.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuelle Situation veranlasst uns leider zu weiteren Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst gering zu halten.

Der Freistaat Bayern hat anlässlich der Corona-Pandemie den Katastrophenfall ausgerufen. Mit Auswirkungen u.a. für Einzelhandel und Gastronomie. Den Wortlaut der entsprechenden Allgemeinverfügung werden wir veröffentlichen, sobald er uns vorliegt.

Dementsprechend wird auch im Rathaus der Stadt Vilshofen an der Donau ab Dienstag, 17.03.2020, der Parteiverkehr nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. Das Rathaus wird für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen. Persönliche Vorsprachen sind nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Anmeldung und Terminvereinbarung möglich. Der Betrieb im Rathaus läuft wie bisher weiter, nur wird die Kontaktaufnahme bis auf weiteres nur in Ausnahmefällen persönlich erfolgen können. Wir werden uns bemühen, Ihre Anliegen soweit möglich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu erledigen.

Die Aktion „Saubere Stadt“, die für kommenden Samstag geplant war, wird ebenfalls abgesagt. Ein Ersatztermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Zur Frage der Notbetreuung von Kindergartenkindern möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Rahmenbedingungen, genauer die Definition des Bereiches der kritischen Infrastruktur, erweitert wurden:

Kindergartenkinder, deren beide Erziehungsberechtigte oder der Alleinerziehende in folgende Einrichtungen tätig sind, können in den Notgruppen der städtischen Kindergärten betreut werden: Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung. Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kindertagesstätte oder an die Stadt Vilshofen (08541/208-111)

Für Notgruppen für Schüler wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Schulen.

Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.


Stand: 18.03.2020  Bitte beachten Sie die geänderten Kriterien für den Bereich der "kritischen Infrastruktur"!

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Entwicklung möchten wir Sie über die Situation in der Stadt Vilshofen an der Donau informieren.

Aufgrund der Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung sind sämtliche Kindertagesstätten und Schulen im Stadtgebiet ab Montag, 16.03.2020 bis Sonntag, 19.04.2020 geschlossen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php).

Notgruppen wurden in allen städtischen Kindertageseinrichtungen in Vilshofen eingerichtet. Laut Ministerium gelten diese Notgruppen nur für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder-und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf), des Personen- und Güterverkehrs, der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter dem oben genannten Link.

Eltern, deren Kinder demnach für den Besuch der Notgruppe in Frage kommen, werden gebeten, sich am Montag ab 7.30 Uhr mit der Stadt Vilshofen (Tel. 08541/208111) oder dem Kindergarten (Tel. 08541/96380) in Verbindung zu setzen.

Weiter sind ab sofort alle städtischen Turnhallen, Büchereien sowie die Alte Kirche Pleinting, das Atrium, das Zoom, die Rathausgalerie und die Mensa der Mittelschule bis auf Weiteres geschlossen.

Auch wurden für das Stadtgebiet sämtliche Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren abgesagt. Hiervon betroffen sind die Ehrenzeichenverleihung sowie die in den nächsten beiden Wochen geplanten Versammlungen der Freiwilligen Feuerwehren Pleinting, Schönerting und Zeitlarn.

Wir möchten Sie außerdem darüber informieren, dass die für Sonntag, 15.03. im großen Sitzungssaal des Rathauses geplante Wahlpräsentation abgesagt ist. Alle Interessierten können die Ergebnisse der Kommunalwahl immer aktuell über die Internetseite der Stadt Vilshofen an der Donau (www.vilshofen.de) abrufen.

Diese Maßnahmen werden rein vorsichtshalber getroffen. Es ist uns derzeit kein weiterer Corona-Infektionsfall bekannt.

Wir werden Sie weiterhin über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und bitten um Ihr Verständnis!

Notfallmappe

NotfallmappeVorsorge gibt Sicherheit: Mit der Notfallmappe des Landkreises Passau sind Sie im Ernstfall gut abgesichert.

Notfallmappe >>]

Notfallvorsorge

lkrpa22 4c XLandkreisXPassauDer Tipp des Landratsamtes: Frühzeitig über die persönliche Notfallplanung nachdenken und Vorbereitungen treffen.

Infos zur Notfallvorsorge >>[

Ehrenamtsbörse

lkrpa22 4c XLandkreisXPassauVereine/Organisationen können Angebote für Ehrenämter schnell und kostenlos über die Ehrenamtsbörse veröffentlichen.

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Freiweilliges soziales Jahr

lkrpa22 4c XLandkreisXPassauDie Kreismusikschule Passau hat eine Stelle als Bundes-freiwilligendienstleistende/r ausgeschrieben.

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Ehrenamtskartentage

lkrpa22 4c XLandkreisXPassauDie Therme Erding veranstaltet am 11. April und am 12. September 2024 „Ehrenamts-kartentage“.

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Tagespflegepersonen gesucht

Logo Tagespflege

Der Landkreis Passau möchte die Kindertagesbetreuung in Form der Tagespflege weiter ausbauen.

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Ein Netz das trägt

EinXNetzXdasXTrXXgtXFlyerHier finden Sie eine Übersicht des Aktionsbündnisses für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

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Online-KfZ-Zulassung

lkrpa22 4c XLandkreisXPassauEinfach von zu Hause aus Zulassungs-Anliegen erledigen - mit dem Bürgerservice-Portal des Landkreises Passau.

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Farbwelten

fleckAusstellung von Michaela Surner von 22.03. bis 07.04. in der Rathausgalerie

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Mikrozensus 2024 gestartet

BayernInterviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft.

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Ehrenamtliche gesucht

AKM Wir unterstuetzen Logo HiResUm die kinderhospizliche Versor-gung in Bayern gewährleisten zu können, ist ehrenamtliche Unterstützung notwendig.

Vorsorgeuntersuchungen

LogoAnfang des Jahres ist ein idealer Zeitpunkt, um erforderliche/ empfohlene Vorsorgeuntersuch-ungen zu terminieren.

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"Zamkemma" mit dem KJR

Flyer Zamkemma 1Der Kreisjugendring bietet Unterstützung für alle Jugend-gruppen und Schulklassen im Landkreis Passau an.

Zamkemma >>]

Freiwilligendienst beim BRK

Freiwilligendienste Anzeige allgemein Version 5Dein Engagement wird gesucht: Rettungsdienst, Kinder-, Jugend- und Seniorenhilfe, Kranken-häuser etc.

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Kostenfreie Homepage

Logo Bayern vernetztIm Rahmen der "Azubi-Projekte" können sich Kommunen, Vereine, Einrichtungen und Unternehmen kostenfrei eine Webseite erstellen lassen. 

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Förderprogramm >>]

Kontakt

Stadt Vilshofen an der Donau
Stadtplatz 27
94474 Vilshofen an der Donau
Tel. +49 (0)8541 208-0
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